Ablauf & Kosten
Erstgespräch
Das Erstgespräch bildet den Anfang. Nachdem Sie sich mit einem Therapeuten oder einer Therapeutin unseres Teams einen Erstgesprächstermin vereinbart haben, wird es in diesem darum gehen, sich einen Überblick zu verschaffen: Wie sieht Ihre derzeitige Lebenssituation aus? Welche Erwartungen und Wünsche haben Sie an die Therapie? Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten, Ihre Fragen und Sie erhalten Informationen über die Rahmenbedingungen und über das für Sie ideale Setting.
Alles, was Sie erzählen, wird absolut vertraulich behandelt. Das Erstgespräch sowie jede weitere Sitzung unterliegt der gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht gemäß §15 des Psychotherapiegesetzes.
Das Erstgespräch bietet ausreichend Zeit, um Ihre Fragen und Wünsche zu besprechen sowie Ihnen einen Eindruck in die therapeutische Arbeitsweise zu ermöglichen. Im Anschluss daran können Sie entscheiden, ob Sie eine Therapie beginnen möchten.
Ein Erstgespräch können Sie sowohl telefonisch als auch per Mail direkt mit dem Therapeuten / der Therapeutin Ihrer Wahl vereinbaren.
Setting
In der Individualpsychologie wird analytisch orientiert bzw. tiefenpsychologisch gearbeitet. Daher können Therapiesitzungen sowohl sitzend als auch liegend abgehalten werden. Je nach Wunsch und Bedarf kann die Therapie einmal oder mehrmals wöchentlich stattfinden.
Welches Setting für Sie geeignet ist, wird gemeinsam mit Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten im Erstgespräch und in den darauffolgenden Stunden geklärt.
Kosten
(Psychotherapeutische Leistungen sind mehrwertsteuerfrei, gem. § 6 Abs. 1 Z 19 UStG.)
Sozialtarife sind bei Bedarf und nach Verfügbarkeit möglich.
Rückerstattung & steuerliche Absetzbarkeit
Bei eingetragenen Psychotherapeut*innen besteht die Möglichkeit auf Kostenrückerstattung von Ihrer Sozialversicherung. Die Rückerstattung ist dabei abhängig vom Sozialversicherungsträger und beträgt zwischen €31,50 und €45,00.
Eine Übersicht der Rückerstattungsbeiträge finden Sie hier. Falls Sie Ihren Sozialversicherungsträger nicht auf der Liste finden, Sie eine Sozialversicherung im Ausland oder eine private Krankenversicherung haben, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Träger über die Möglichkeit einer Kostenübernahme oder Rückerstattung.
In den meisten Fällen können psychotherapeutische Leistungen in der ArbeitnehmerInnen-Veranlagung oder Einkommenssteuererklärung steuermindernd als "außergewöhnliche Belastung" angegeben werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, ersuchen wir Sie diesen spätestens 48h vorher abzusagen. Sie können dies per Email, Anruf oder SMS tun. Da die jeweiligen Stunden exklusiv nur für Sie reserviert sind, bitten wir um Verständnis, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden müssen.